Das Ziel der MPK hätte die Entlastung der Kommunen sein müssen. Die Vorschläge sind eine Sammlung von Scheinlösungen, an die zum Glück weder der Bundeskanzler noch der Deutsche Bundestag gebunden ist.
Asylsuchende in Armut leben zu lassen und erst nach drei Jahren grade einmal Leistungen auf Sozialhilfeniveau zu geben, wird niemanden von seiner Flucht abhalten. Stattdessen wird es soziale Spannungen nur noch verstärken und eine Integration immer weiter erschweren. Am Ende wird sich die Union dann wieder über fehlende Integration beschweren.
Grade die Einführung einer Bezahlkarte ist rechtlich mindestens fragwürdig. Das könnte dazu führen, dass jetzt in jedem einzelnen Landkreis darüber debattiert werden muss, wieviel Fettgehalt die von der Bezahlkarte gekaufte Milch haben darf.
Das ist das Gegenteil von bürokratischer Entlastung und schnellerer Integration.
Asylprüfungen außerhalb der EU sind rechtlich und praktisch quasi unmöglich und deshalb eine Scheinlösung.
Ergebnis einer Prüfung wäre absehbar, dass Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten durchzuführen, mit dem Völker- und Europarecht unvereinbar sind.
Menschen, die in der Europäischen Union ankommen, haben das Recht einen Asylantrag zu stellen und dieser Asylantrag muss auch in der EU geprüft werden. Wir können Asylsuchende nicht abweisen und in Drittstaaten ausfliegen. Es gilt unumstößlich das Nichtzurückweisungsgebot im Völkerrecht.