Zwei Mal gab es in den letzten sechs Monaten im Deutschen Bundestag Abstimmungen über Asylrechtsverschärfungen: Im November letzten Jahres wurden Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten benannt, im Januar kam das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Beide Entscheidungen enthielten Grüne Verhandlungserfolge, die als Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren erkämpft werden konnten. Aber sie waren, ganz klar, schlechte und in meinen Augen falsche Gesetze, die klare Verschärfungen des Asylrechts bedeutet haben. Deswegen habe ich mich bei beiden Gesetzen entschieden, nicht zuzustimmen.
Auch wenn es häufig behauptet wird, gibt es keine wissenschaftliche Evidenz für einen Pull-Faktor „Bargeld“. Niemand verlässt sein Zuhause, nimmt eine Flucht in ein fremdes Land mit fremder Sprache auf sich, nur um hier ein bisschen Bargeld zu erhalten. Die Einführung einer Bezahlkarte in Kommunen macht eine Flucht nach Deutschland nicht mehr oder weniger „attraktiv“.
Der Gesetzesentwurf, über den nun abgestimmt werden soll, befasst sich in meinen Augen mit einem Problem, das es eigentlich gar nicht gibt: Er soll eine rechtliche Grundlage für die Einführung einer Bezahlkarte schaffen, die aber aufgrund bestehender Gesetzgebung bereits eingeführt werden kann. Es ist eigentlich keine neue Regelung nötig.
Hinzu kommt, dass der Wunsch nach dieser Umsetzung nicht aus den Regierungsfraktionen im Bundestag kommt, sondern aus einer Ministerpräsident*innenkonferenz. Einem Gremium, das grundsätzlich dafür verantwortlich ist, generisches Handeln der Länder durch Verordnungen und Landesrecht abzustimmen, aber stattdessen hohen Druck auf bundespolitische Beschlüsse ausübt und hier seine Kompetenzen deutlich überschreitet.
Egal in welcher Umsetzung: Die Bezahlkarte führt an keiner Stelle zu bürokratischer Entlastung für Kommunen oder Geflüchtete. Stattdessen erschwert sie Integration und verhindert viele alltägliche Dinge, die für uns ganz normal sind. Sie grenzt aus und nimmt Menschen, die zu uns gekommen sind, weil sie Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit suchen, weitere Beteiligungsmöglichkeiten an unserer Gesellschaft.
Ich erkenne klar an, was in den vielen Verhandlungs- und Gesprächsrunden zu diesem Thema durch Grüne erreicht wurde. Unter dem Strich ergibt sich in meinen Augen aber bei Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf dennoch keine Verbesserung der Rechtslage. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags hat jede Entscheidung, insbesondere über das Asylrecht oder die Umstände von diesem in Deutschland, direkte Auswirkungen auf das Leben von Menschen.
Daher werde ich die klare Linie, die ich bereits bei den vorherigen Abstimmungen zu Asylrechtsverschärfungen hatte, fortführen: Ich kann diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir dürfen die Situation der Menschen, die bei uns Asyl suchen, nicht verschlechtern, sondern sollten sie nachhaltig verbessern.
Julian Pahlke, MdB