Mehrere syrische Geflüchtete berichten, dass sie an der Deutsch-Österreichischen grenze ein Asylgesuch geäußert haben, und trotzdem nach Österreich zurückgewiesen wurden. Österreich zurückgewiesen wurden. Wenn die persönlichen Berichte stimmen, ist das Handeln der Beamt:innen der Bundespolizei eindeutig rechtswidrig gewesen. Die Bundespolizei ist verpflichtet Personen, die um Asyl ersuchen, an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weiterzuleiten. Sie darf sie nicht einfach nach Österreich zurückschicken.
Die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sind reine Symbolpolitik. Sie schaden der Wirtschaft, sind eine Belastung für die Menschen vor Ort und es fehlen benötigte Einsatzkräfte der Polizei an anderer Stelle. Vor allem begrenzen sie nicht die Flucht von Menschen nach Deutschland. Binnengrenzkontrollen haben in einem offenen Europa nichts zu suchen.
Es braucht weiter Aufklärung und ein systematisches Monitoring. Die Beamt:innen der Bundespolizei müssen hinreichend geschult sein. Ausgebildete Sprachmittler:innen müssen zum Einsatz kommen, damit aufgegriffene Personen ohne Einschränkungen ein Asylgesuch äußern können.